02.04.2020, 16:08
Schweiz: Schuljahr 2019/20 gilt als vollwertig
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Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat entschieden, dass das Schuljahr 2019/20 schweizweit als vollwertig gilt.
Bildquelle: rro (Archivbild)
In allen Kantonen gilt das Schuljahr 2019/20 als vollwertig. Die Schulzeit soll nicht verlängert werden und die festgelegten Schulkalender bleiben gültig, so die Erziehungsdirektorenkonferenz.

In allen Kantonen gilt das Schuljahr 2019/20 als vollwertiges Schuljahr. Die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK hat festgelegt, dass dies unabhängig vom derzeit laufenden Fernunterricht oder von allfälligen weiteren Beschlüssen durch den Bundesrat gelten soll. Die Schulzeit werde daher nicht verlängert und die kantonal festgelegten Schulkalender bleiben gültig, teilte die EDK am Donnerstag mit. Die Ferien werden zudem nicht für den Unterricht genutzt.

Für alle Klassen werden Zeugnisse ausgestellt. Diese sollen mit dem Vermerk "kein Präsenzunterricht während der Zeit der Corona-Pandemie" ergänzt werden. Für die Übertritte von der Primarschule in die Sekundarstufe und von der Sekundarstufe in weiterführende Schulen ab dem 10. Schuljahr werden die Kantone bis Ende April angepasste Bestimmungen erlassen. Die EDK verabschiedete wegen der vom Bundesrat Mitte März und vorläufig bis 19. April verfügten Schulschliessungen Massnahmen für schweizweite Lösungen für alle Schulstufen. "Die Kantone haben mit Beschluss vom 1. April 2020 verschiedene Grundsätze und Massnahmen für die einzelnen Bildungsbereiche verabschiedet", schrieb die EDK dazu. Die Massnahmen würden per sofort gelten und in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone umgesetzt.

Laut EDK ist sichergestellt, dass Absolventen von Schulen ab dem 10. Schuljahr – darunter Gymnasien – im Herbst 2020 einen weiterführenden Studiengang aufnehmen oder eine Stelle antreten können. Die Schüler der Abschlussjahrgänge der Gymnasien, der Fachmittelschulen, der Berufsmaturitätslehrgänge sowie die Studierenden der Passerelle "Berufsmaturität, Fachmaturität – Universitäre Hochschule" würden ihre Abschlusszeugnisse rechtzeitig erhalten, schrieb die EDK weiter. Auf welcher Grundlage die Zeugnisse erstellt würden, werde spätestens Anfang Mai entschieden. Die Qualifikationsverfahren in der Berufsbildung werden laut EDK gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern geklärt.

Bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung werden die von den pädagogischen Hochschulen und Universitäten erarbeiteten Kompensationslösungen für den Ausfall der Praktika als äquivalent anerkannt. Das gilt auch für Leistungsnachweise, die in der geplanten Form nicht durchgeführt werden können. Die Prüfungen werden unter Berücksichtigung der Vorschriften de Bundes durchgeführt./sda