15.09.2015, 09:26
Münster: Ehemaliger Militärflugplatz wird zu Segelflugplatz
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Der ehemalige Militärflugplatz Münster kann in einen Segelflugplatz umgenutzt werden.
Bildquelle: zvg (Symbolbild)
Da Einsprachen von Umweltverbänden gegen die neue Betriebsbewilligung des Flughafens Münster Verbesserungen brachten, steht einer Umnutzung nichts mehr im Weg.
Im Frühjahr 2014 hat die Flugplatzgenossenschaft Münster beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl ein Plangenehmigungsgesuch für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatz Münster-Geschinen in einen zivilen Flugplatz eingereicht. Die Umweltverbände mountain wilderness Schweiz, Pro Natura Oberwallis und VCS Wallis erhoben dagegen Einsprache. Dabei stellten sie sich nicht grundsätzlich gegen diese Umnutzung zu einem Segelflugplatz mit angepasster Technologie, bemängelten aber eine unsorgfältige Planung und ein lückenhaftes Betriebsreglement. Dieses sah beispielsweise keinerlei Begrenzung der Anzahl Flüge vor. Auch gab es nur ungenügende Informationen zu Altlasten. Zudem kritisierten die Verbände, dass die Lärmbelastung für die Region nur ungenügend abgeklärt worden sei. Gemäss Mitteilung der Umweltverbände gibt das Bazl in seiner Verfügung vom 10. August den Einsprechenden in mehreren Punkten Recht. So wird eine strikte Obergrenze für die Anzahl Flüge ins Betriebsreglement aufgenommen: Pro Jahr dürfen auf dem Flugplatz Münster nur maximal 3000 Flugbewegungen (1500 Landungen) stattfinden. Zudem sind Landungen auf die Monate Juni, Juli und August begrenzt. In dieser Zeit finden auch für die Region wirtschaftlich bedeutenden Segelfluglager statt. Die Umweltverbände zeigen sich auch zufrieden, dass in der Verfügung des Bazl Abklärungen betreffend Altlasten verfügt werden, Verbesserungen hinsichtlich der Pistensicherheit und des Flugplatzperimeters gefordert werden und dass strengere Auflagen bei der Umwandlung der ökologischen Ausgleichsfläche gemacht werden. Hingegen sind die Verbände enttäuscht, dass das Bundesamt für Umwelt die angrenzenden BLN-Gebiete beim Schutz vor Lärm nicht privilegieren wollte. Dennoch akzeptierten die Umweltverbände die Verfügung des Bazl und fechten diese nicht vor Bundesverwaltungsgericht an./wh