12.08.2016, 11:54
Wallis: Änderung in der Vorgehensweise
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Eine Umfrage soll eruieren, weshalb sich viele Walliser ausserkantonal hospitalisieren lassen. Nun gibt es aber eine Änderung in der Handhabung.
Bildquelle: Inselspital
Das Verfahren bei Umfragen über ausserkantonale Hospitalisierungen soll aufgrund eines kürzlich erschienenen Rechtsgutachtens eine Anpassung durchlaufen.

Mehr als 5500 Personen aus dem Wallis haben sich 2014 im Rahmen der Krankenversicherung ausserhalb des Kantons behandeln lassen. Dies kostete den Staat laut Mitteilung etwa 50 Millionen Franken. Die Kommission für Gesundheit und die Finanzkommission des Grossen Rats haben deshalb das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur mit einer Studie beauftragt, um die Gründe für eine ausserkantonale Hospitalisierung in Erfahrung zu bringen.

Einwand des Datenschützers

Ursprünglich war vorgesehen, dass ein Privatunternehmen den Auftrag für eine telefonische Umfrage betreffend Spitalaufenthalt in einem andern Kanton erhält. Dieses hätte rund 1000 Personen, welche sich auswärts behandeln liessen, zu ihren Koordinaten befragen können. Medizinische Daten wären dafür nicht notwendig gewesen. Wer an dieser Umfrage nicht teilnehmen wollte, erhielt über das Amtsblatt die Aufforderung, sich bei der Dienststelle für Gesundheit zu melden. Auch bei Kontaktierung durch das Institut hätte aber dennoch jeder, der sich vorab nicht gemeldet hatte, seine Teilnahme verweigern können.

Der kantonale Datenschutzbeauftragte Sébastien Fanti hatte diesem Verfahren aufgrund des grundlegenden Charakters der zu übermittelnden Daten und der diesem Umfrageinstitut auferlegten Vertrauensklauseln zugestimmt. Wegen eines Rechtsgutachtens von Wolfgang Wohler, welches in der Zeitschrift Digma erschien, empfahl Fanti aber, die Zustimmung der betreffenden Patienten vor Übermittlung ihrer Daten an das Umfrageinstitut einzuholen. Aufgrund des Gutachtens gibt es nun eine Änderung in der Vorgehensweise. Die zuständige Behörde wird das abgeänderte Verfahren erneut an den Datenschutzbeauftragten zur Genehmigung unterbreiten und die betroffenen Personen entsprechend kontaktieren./mm