Noch steht das Urteil im Fall Jean-Luc Addor aus. Der SVP-Nationalrat musste am Dienstag wegen Rassendiskriminierung vor den Richter treten. Auslöser der Strafanzeige war ein Tweet sowie ein Facebook-Kommentar gewesen, den Addor am 22. August 2014 verbreitet hatte. Er schrieb über eine Schiesserei in einer Moschee in St. Gallen, bei der ein 51-jähriger Mann getötet worden war: "Wir wollen mehr davon!" Der Islamische Zentralrat Schweiz hatte nach den Äusserungen Addors Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht.
Für den stellvertretenden Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Gretter ist der Tatbestand der Rassendiskriminierung klar erfüllt. Der Ankläger sprach sich für eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen bedingt auf zwei Jahre aus. Die Festlegung des Tagessatzes überliess er dem Gericht.
Verteidiger Marc Bonnant forderte dagegen einen Freispruch für seinen Mandanten. Die Aussagen von Addor seien ironisch gemeint gewesen, indem er das Gegenteil dessen gesagt habe, was normalerweise erwartet werde. Es gebe ausserdem nicht den Schatten eines Hinweises auf Muslime in den Aussagen seines Klienten. Addor selber sagte, er habe sagen wollen: "Jetzt genügt es! Wir haben genug von diesen Ausländern und neu eingebürgerten Schweizern, die zu uns kommen, um hier ihre offenen Rechnungen zu begleichen."
Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben./sda/ip