05.07.2018, 15:06
Bern: Kritik an derzeitiger Regelung bezüglich Risikosportarten
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Thomas Egger, Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, begrüsst neue Regeln bezüglich Risikosportarten.
Bildquelle: rro (Archivbild)
Der Bundesrat will strengere Regeln für Risikosportarten: Anbieter von Hochtouren, Riverrafting oder Bungee-Jumping sollen in Zukunft eine Bewilligung haben müssen.

Der Bundesrat will durch die "Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten" die Sicherheit für die Teilnehmer und die Professionalität der Anbieter von Risikosportarten verbessern. Die Vernehmlassungsfrist lief am Donnerstag ab. Die betroffenen Berufsgruppen begrüssen in ihren Antworten grundsätzlich den Entwurf des Bundesrats. 

Die wichtigste Neuerung in der Revision betrifft die Frage, wer als gewerbsmässiger Anbieter gilt. Bislang ist dies nur der Fall, wenn jemand jährlich mehr als 2300 Franken Einkommen erzielt. Der Bundesrat will diese Grenze aufheben. Neu soll ein Anbieter ab dem ersten Franken Umsatz als gewerbsmässig gelten. Eine Ausnahme gilt für Vereinsaktivitäten, sofern der Verein nicht gewinnorientiert und das Angebot nur Mitgliedern zugänglich ist. Gleiches gilt für das Förderprogramm "Jugend und Sport" des Bundes oder Angebote von Schulen und Hochschulen.

Begrüsst wurde laut den Vernehmlassungsantworten auch, dass in Zukunft ausländische Anbieter von Risikoaktivitäten in der Schweiz diese ab dem ersten Tag ihrer Tätigkeiten anmelden müssen. "Die derzeitige Regelung ist nicht kontrollierbar und deswegen auch nicht praxistauglich", sagt Thomas Egger, Direktor der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete. "Dies ist eine Konkurrenzierung des einheimischen Gewerbes. Das wollen wir so nicht mehr. Diese Ausnahmeregelung soll aufgehoben werden." Für den Schweizer Bergführerverband  wird nun Rechtsgleichheit gegenüber den umliegenden Ländern hergestellt./ip