15.11.2018, 16:43
Wallis: Gemeinden müssen Rhonekorrektion mitbezahlen, Firmen nicht
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Auf jeden Fall kein Schnäppchen: Die Walliser Gemeinden müssen sich an der 3. Rhonekorrektion beteiligen.
Bildquelle: rro (Symbolbild)
Nun steht fest, wer sich an den Kosten der 3. Rhonekorrektion beteiligen muss. Die Walliser Gemeinden müssen den Geldsack zücken. Firmen aber nicht.

Am Donnerstagnachmittag befasste sich das Kantonsparlament mit der zweiten Lesung des Gesetzes über die 3. Rhonekorrektion. welche über 3 Milliarden Franken kostet. Am Mittwochmorgen ging bereits die Eintretensdebatte über die Bühne. Mit dem Gesetz soll eine spezifische Gesetzesgrundlage für die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion geschaffen werden. Das Kantonsparlament einigte sich schlussendlich darauf, dass die Projektierungskosten für die Rhonekorrektion die Marke 2.4 Milliarden Franken nicht überschreiten sollten. Gesamthaft gesehen dürfte die 3.Rhonekorrektion gemäss heutigem Stand rund 3.4 Milliarden Franken kosten.

Schlussendlich nahm das Kantonsparlament das Gesetz mit 97 zu 10 Stimmen und 14 Enthaltungen an. Die Grünen lehnten das Gesetz ab. Die Mitglieder der Linksallianz enthielten sich der Stimme. 

Das Gesetz sieht vor, dass sich die Gemeinden mit 2 Prozent an den Kosten der 3. Rhonekorrektion beteiligen. Die Bahnunternehmungen müssen 6.1 Prozent der Kosten übernehmen. Der Anteil des Bundes ist noch nicht klar. Eine Entscheidung in den Bundesparlamenten dürfte nächstes Jahr fallen. Der Anteil dürfte sich nach heutigem Stand zwischen 65 und 70 Prozent belaufen./vm