13.12.2016, 20:06
Obergoms/Bellwald: Beschwerden gegen Kurtaxenreglement
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Mitinitiant Bruno Imsand und die IG Zweitwohnungen Goms wehren sich mit einer Beschwerde beim Bundesgericht gegen das neue Kurtaxenreglement im Goms.
Bildquelle: rro (Archivbild)
Der Verein Interessengemeinschaft Zweitwohnung Goms ist mit dem neuen Kurtaxenreglement im Obergoms und Bellwald unzufrieden und reicht darum Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Die Urversammlungen der Gemeinden im Obergoms haben Ende letzten Jahres entschieden und die Anpassungen des Kurtaxenreglements durchgewunken. Gleiches gilt für Bellwald. Im November hat der Staatsrat diese homologiert. Das veranlasste die IG Zweitwohnung Goms, respektive je einen Zweitwohnungsbesitzer pro Gemeinde, Beschwerde gegen die Homologation der neuen Kurtaxenreglemente beim Bundesgericht, als letzte mögliche Instanz, einzureichen. "Wir wollen von einer unabhängigen Stelle die Situation überprüfen lassen. Vor allem wollen wir wissen, ob diese Beschlüsse der Urversammlungen rechtens sind", bestätigte Bruno Imsand, Vorstandsmitglied der IG Zweitwohnungen Goms. Roberto Imoberdorf, Geschäftsführer der Obergoms Tourismus AG, betrachtet diesen Schritt als legitim. "Wir haben jedoch das Gefühl, dass wir stets richtig gehandelt haben. Auf das Resultat sind wir gespannt", erklärte Imoberdorf.

Im Dezember 2014 erarbeitete das Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis im Auftrag der Gemeinden im Goms neue Kurtaxenreglemente. Mit diesen hoben die betroffenen Gemeinden die Obergrenzen der Kurtaxen auf und ermöglichten eine pauschale Abrechnung. Diese Möglichkeiten seien in den neuen Reglementen voll ausgeschöpft, so der Verein in einer Mitteilung. Aufgeschreckt durch die finanziellen Folgen dieser Änderungen für die Zweitwohnungsbesitzer haben mehrere Initianten im Mai den Verein IG Zweitwohnung Goms gegründet. Dieser bedaure es, dass die Tourismusverantwortlichen sich nicht kompromissbereit gezeigt hätten./jd