09.04.2020, 20:46
Sitten: 40 Millionen Franken für die Selbstständigen
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Der Staatsrat hofft, mit seinem zweiten Massnahmenpaket möglichst vielen Walliser Unternehmen helfen zu können.
Bildquelle: rro
Die Coronavirus-Pandemie trifft sie besonders hart. Die Selbstständigen. Für sie stellt der Staatsrat nun 40 Millionen Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen zur Verfügung.

Nach der Verabschiedung der ersten kantonalen Massnahmen zur Unterstützung von Walliser Unternehmen im März im Umfang von 170 Millionen Franken, beschloss der Staatsrat ein zweites Massnahmenpaket. Dieses ist für Selbstständigerwerbenden und anderer Personen, die nicht von den Bundesmassnahmen profitieren vorgesehen. Dazu zählen auch Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben. 

Dieses zusätzliche kantonale Hilfspaket soll die neuen Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern.  So kommen im Wallis rund 20'000 Selbstständige in den Genuss von A-fonds-perdu-Beiträgen im Umfang von 40 Millionen Franken.

Konkret beinhaltet das Paket: 
- Eine monatliche Entschädigung gibt es für Selbstständigerwerbende, die zwar weiter arbeiten konnten aber aufgrund der Corona-Pandemie Umsatzeinbussen einstecken mussten. Die finanzielle Hilfe beträgt bis zu 4410 Franken - 80 Prozent des Reingewinns. Der Bundesrat hatte am Mittwoch eine solche Hilfe nicht vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Massnahme des Kantons werden auf 25 Millionen Franken pro Monat geschätzt.

Auch Selbstständigerwerbende, die ihr Geschäft schliessen mussten, bekommen Hilfe. Der Bundesrat hat für diejenigen einen Höchstbetrag von 5880 Franken festgelegt. 

- Erhöhung des vom Bundesrat gewährten Pauschalbetrags von 3320 Franken für Arbeitnehmende, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben. Die Erhöhung geht bis zu einem Betrag von 5880 Franken und erfolgt gemäss den Bedingungen der Erwerbsausfallversicherung EO (bis 80 Prozent des letzten deklarierten AHV-Lohns, maximal 196 Franken pro Tag). Diese Massnahme wird mit rund 12 Millionen Franken pro Monat beziffert.

- Der Staatsrat stellt einen Betrag von 3 Millionen Franken für Härtefälle bereit, die weder von den Massnahmen des Bundes noch von denjenigen des Kantons profitieren.

Ab dem 15. April wird den betroffenen Unabhängigen auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung ein Formular zur Verfügung stehen. Die Massnahmen werden für den Monat April eingeführt und sind je nach Entwicklung der Lage verlängerbar.

Dank dieses neuen Hilfspakets erhält eine grössere Zahl von Walliser Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen des Covid-19 betroffen sind, Unterstützung bei der Bewältigung dieser Krise./wh/vm